Kammerbeiträge als Werbungskosten eines Rechtsanwaltsanwärters
Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat klargestellt, dass Rechtsanwaltsanwärter ihre verpflichtend zu leistenden Kammerbeiträge für die Mitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer sowie die Beiträge zur Versorgungseinrichtung steuerlich als Werbungskosten geltend machen können. Ein Rechtsanwaltsanwärter erzielte 2022 ein Jahresbruttogehalt von € 111.760,01. Sein Arbeitgeber führte für ihn insgesamt € 6.111,97 an die Rechtsanwaltskammer und deren Versorgungseinrichtung ab. Der Betrag…
