Ausweitung der Offenlegungspflicht ab 1.10.2025
Am 1.10.2025 treten Änderungen im Bereich des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes (WiEReG) in Kraft. Sie bringen vor allem weitere Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit Treuhandschaftsvereinbarungen. Der Kreis der meldepflichtigen Treuhandschaften wird dabei über das Bestehen von wirtschaftlichem Eigentum (Beteiligung > 25%) hinaus erweitert. Dadurch soll die Transparenz erhöht und Geldwäsche erschwert werden. Mit 1.1.2025 wurde der Begriff…
