Neuer Kollektivvertrag für Hotellerie und Gastronomie
Der neue Kollektivvertrag für Hotellerie und Gastronomie gilt erstmals einheitlich für alle Arbeitnehmergruppen, also für Arbeiter, Angestellte, Lehrlinge und Praktikanten. Die Änderungen gelten seit 1.11.2024, wobei einige Bestimmungen erst ab 1.5.2025 in Kraft treten. Nachfolgend werden ausgewählte Änderungen zusammengefasst, die für Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer relevant sind. Es handelt sich um keine vollständige Aufzählung aller Änderungen….
