Neue Erleichterungen für Start-ups
Im Rahmen des Deregulierungsgesetzes 2017 kam es auch zu Änderungen des Neugründungs-Förderungsgesetzes (NeuFöG), wodurch die Neugründung von Betrieben weiter vereinfacht werden soll.
Im Rahmen des Deregulierungsgesetzes 2017 kam es auch zu Änderungen des Neugründungs-Förderungsgesetzes (NeuFöG), wodurch die Neugründung von Betrieben weiter vereinfacht werden soll.
Für bestimmte prämienbegünstigte Aufwendungen für Forschung und experimentelle Entwicklung können Unternehmer mit betrieblichen Einkünften unabhängig von ihrer jeweiligen Rechtsform eine Forschungsprämie in Anspruch nehmen.
Werden im Konzern von der Muttergesellschaft an die Tochtergesellschaft Lieferungen oder sonstige Leistungen erbracht und weiterverrechnet, so unterliegt dies der Umsatzsteuer. Nicht umsatzsteuerpflichtig sind die weiterverrechneten Leistungen aber dann, wenn eine Organschaft vorliegt.
Wenn ersichtlich ist, dass die Vorauszahlungen höher als die tatsächlich zu entrichtende Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerschuld sein werden, sollte ein Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlung gestellt werden.
Forderungen der Gesellschaft an ihre Gesellschafter steht die Finanz kritisch gegenüber. Eine verdeckte Gewinnausschüttung mit der der daraus folgenden Kapitalertragsteuerforderung kann die Finanz aber nicht so einfach unterstellen.
Um den Verlust des Vorsteuerabzuges zu vermeiden, sollte neben der Überprüfung der Rechnungsmerkmale auch die Gültigkeit der UID-Nummer eines Geschäftspartners geprüft werden.
Due Diligence bezeichnet eine mit „gebotener Sorgfalt“ durchgeführte Risikoprüfung, die durch den Käufer beim Kauf von Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien sowie bei einem Börsengang erfolgt.
Der Verfassungsgerichtshof bestätigte in einem Erkenntnis die Verfassungskonformität der Kammerumlage 1. Auch Härte im Einzelfall steht dem nicht entgegen.
Das Bundesfinanzgericht stellte fest, dass die Veräußerung eines ärztlichen Patientenstocks umsatzsteuerpflichtig ist.
Einkünfte von Aushilfskräften aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis sind seit 1.1.2017 in bestimmten Fällen von der Lohnsteuer befreit.