USt in Ungarn: Ab 1.7.2018 tägliche Rechnungsübermittlung
Mit 1.7.2018 wurden in Ungarn neue Rechnungslegungs- bzw. Datenübermittlungsvorschriften in Bezug auf ungarische Inlandsrechnungen eingeführt.
Mit 1.7.2018 wurden in Ungarn neue Rechnungslegungs- bzw. Datenübermittlungsvorschriften in Bezug auf ungarische Inlandsrechnungen eingeführt.
Der Verfassungsgerichtshof hat die bisher geltende Ausnahme, dass von nichtselbstständigen Vertretern der Werbungskostenpauschbetrag nicht durch Kostenersätze gekürzt werden darf, die der Arbeitgeber steuerfrei ausbezahlt hat (z.B. Kilometergeld, Tages- und Nächtigungsgelder), aufgehoben.
Unentgeltliche Zuwendungen an Privatstiftungen unterliegen einer Stiftungseingangssteuer in Höhe von 2,5%. Abhängig von der Art der jeweiligen Vermögenszuwendung sind im Einzelfall steuerliche Besonderheiten zu beachten.
Die Wahl der Rechtsform wird vor allem von den persönlichen Interessen der Unternehmer, den rechtlichen Rahmenbedingungen und den betriebswirtschaftlichen Anforderungen beeinflusst. Verändern sich diese, kann in manchen Fällen eine Änderung der Rechtsform sinnvoll sein.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied, dass eine an einen Rechtsanwalt nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters bezahlte Abfindung der Zusatzpension von der Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammer unter die begünstigte Besteuerung fällt.
Die Umsätze aus Heilbehandlungen eines Arztes der Humanmedizin sind umsatzsteuerfrei. Für diese Umsatzsteuerbefreiung spielt die Definition der ärztlichen Heilbehandlungen eine wichtige Rolle.
Durch Bescheid kann eine Befreiung vom Steuerabzug für Arbeitskräfte, die im Rahmen einer grenzüberschreitenden Arbeitsüberlassung vom Ausland ins Inland überlassen werden, erreicht werden. Der Befreiungsantrag ist mit dem neuen, standardisierten Antragsformular „ZS-BB1“ inklusive Anlage „ZS-BB1a“ zu stellen.
Vor dem Betriebsverkauf sollte genau geprüft werden, welche steuerliche Begünstigung gewählt werden kann.
Wird ein Wohnhaus erstmalig parifiziert und die Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt, wird aus bisherigem schlichten Miteigentum bzw. Alleineigentum dann Wohnungseigentum.
Schon seit 2016 können bis dahin nicht begünstige Spendensammelvereine als abgabenrechtlich begünstigt gelten, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen.