Verlängerung des Liebhaberei-Prognosezeitraums
Die bisherigen Betrachtungszeiträume bei Liebhaberei wurden sowohl für kleine als auch für große Vermietung um jeweils 5 Jahre verlängert. Werden Tätigkeiten ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt, werden diese im Steuerrecht als Liebhaberei bezeichnet. Gewinne aus der Liebhaberei sind nicht steuerpflichtig, umgekehrt dürfen Verluste aus Liebhaberei (z.B. durch hohe Abschreibungen) jedoch weder mit anderen Einkünften ausgeglichen noch in…
