Keine Umsatzsteuerpflicht bei Ausbildungskostenrückersatz?
Wird ein Dienstverhältnis durch den Arbeitnehmer beendet, so kann er zur Leistung eines Ausbildungskostenrückersatzes verpflichtet werden. Dieser Kostenrückersatz muss nicht mehr umsatzsteuerpflichtig behandelt werden. Der geleistete Rückersatz unterlag bisher der Umsatzsatzsteuer, das heißt, der Arbeitgeber musste dem Arbeitnehmer bei Verrechnung des Kostenrückersatzes Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Laut einer Anfragebeantwortung durch das Bundesministerium für Finanzen (BMF)…